Energieausweis

Energieausweis

 

 

Anders als beim Kauf eines Autos oder eines Haushaltsgerätes wissen Käufer oder Mieter von Immobilien nur wenig über den Energiebedarf.
Der Energieausweis soll hier Klarheit schaffen. Er zeigt auf, wieviel Energie im Verhältnis zur Wohnfläche für die Heizung und die Warmwasserbereitung benötigt wird.

 

Welche Energieausweise gibt es?

Es wird zwischen einem verbrauchsorientierten und einem bedarfsorientierten Energieausweis unterschieden.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird auf Basis der Energiekostenabrechnung erstellt. Das Verfahren ist einfach und kostengünstig - im Ergebnis aber stark vom Nutzerverhalten abhängig.
Beim bedarfsorientierten Ausweis wird berechnet, welchen Energiebedarf ein Gebäude bei einer festgelegten Raumtemperatur hat - unabhängig vom Nutzerverhalten. Er erfordert eine Bestandsaufnahme aller wärmetechnischen Komponenten des Gebäudes (Kompaktheit, Qualität der Gebäudehülle, Güte und Zustand der Heizungsanlage).

 

 

Wer braucht einen Energieausweis?

Seit 2008 wurde in drei Schritten die Pflicht eingeführt, beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen Interessenten einen Energieausweis für das Gebäude zugänglich zu machen.
Eigentümer von Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten können wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs verwenden.
Das gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn sie entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet wurden oder später auf diesen Standard gebracht worden sind.
Der Bedarfsausweis ist nur für Wohngebäude (mit bis zu vier Wohnungen) vorgeschrieben, die vor dem Jahr 1977 gebaut wurden und somit den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung aus diesem Jahr nicht entsprechen.

Die Gültigkeit aller Ausweises beträgt 10 Jahre!

 

Seit wann brauche ich einen Energieausweis?

Für Wohngebäude, die bis 1965 fertiggestellt wurden, ist der Energieausweis seit dem 1. Juli 2008 Pflicht.

 

Für Wohngebäude ab 1965 ist der Ausweis seit dem 1. Januar 2009 Pflicht.

 

Für Nichtwohngebäude ist er seit dem 1. Juli 2009 erforderlich.
Bei diesen Gebäuden kann frei gewählt werden, ob der bedarfs- oder verbrauchsorientierte Ausweis erstellt wird.

 

Was bringt uns der Energieausweis?

Für Mieter oder Käufer:

Wer eine Wohnung oder ein Haus mieten oder kaufen möchte, kann die zu erwartenden Heizkosten vom Anfang an mit einkalkulieren und erlebt später keine Überraschungen.

 

Für Vermieter oder Verkäufer:

Ist die Immobilie bereits saniert, erhält sie im Energieausweis eine gute Bewertung. Immobilien mit nachgewiesenem niedrigen Energiebedarf haben bei den steigenden Energiekosten einen Wettbewerbsvorteil.   

Auch bei noch nicht sanierten Gebäuden sind die Informationen im Energieausweis und den dazugehörenden Sanierungsempfehlungen hilfreich, um eventuell anstehende Arbeiten transparent darzustellen.

 

Für Selbstnutzer:

Der Energieausweis gibt jedem Eigentümer eine realistische Einschätzung des energetischen Zustands seiner Immobilie.

 

Betrachten Sie den Energieausweis als erste Analyse Ihres Gebäudes!
Er zeigt Ihnen den energetischen Standard Ihrer Immobilie auf und gibt Tipps, um Ihre Energiebilanz zu optimieren.
Ziel soll es sein, dass unsere Gebäude soweit verbessert werden, dass die Energie effektiv und zielgerichtet verwendet und nicht nach außen vergeudet wird.
Das entlastet die Umwelt, den Geldbeutel und steigert das Wohlbefinden.

Ihr nächster Schritt führt zu einer qualifizierten Energie-Beratung!