Aktuelles rund um die Gebäudesanierung

 

 

Förderprogramme

Übersicht der Förderprogramme "Energieeffizienzhaus"

KfW-Effizienzhaus 115
Der Energiebedarf sanierter Gebäude darf maximal 15 Prozent und der Transmissionswärmeverlust 30 Prozent höher sein als die Werte des Referenzgebäudes nach EnEV 2009.

Kfw-Effizienzhaus 100
Der Energiebedarf sanierter Gebäude entspricht genau dem Niveau, das die Energieeinsparverordnung für Neubauten vorschreibt. Der Transmissionswärmeverlust darf 15 Prozent höher als der Wert des vergleichbaren Referenzgebäudes sein.

Kfw-Effizienzhaus 85
Das sanierte Gebäude benötigt nur 85 Prozent des Energiebedarfs des Referenzgebäudes. Der Transmissionswärmeverlust entspricht genau dem Wert des Referenzgebäudes nach EnEV 2009.

Kfw-Effizienzhaus 70
kommt mit 70 Prozent des Energiebedarfs eines vergleichbaren Referenzgebäudes aus. Der Transmissionswärmeverlust muss 15 Prozent unter dem Wert des Referenzgebäudes liegen.

Kfw-Effizienzhaus 55 
benötigt nur 55 Prozent der Energie, die ein Neubau in Deutschland maximal verbrauchen darf. Der Transmissionswärmeverlust liegt bei 70 Prozent im Vergleich zum Referenzgebäude. Es ist derzeit der höchste von der KfW gesetzte Förderstandard

 

Einstellung wesentlicher Teile des Programms "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" mit Ausnahme des Zuschusses für Baubegleitung (Programm-Nr.: 431)


Darüber hinaus stellt die KfW zum 31.08.2010 wesentliche Teile der Sonderförderung im Programm "Energieeffizient Sanieren" ein. Betroffen davon ist die Förderung für Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung und zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen.
Die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung wird weiterhin angeboten und ab dem 01.09.2010 eigenständig im Programm "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" (Programm-Nr.: 431) fortgeführt.

Für die Antragstellung in der Sonderförderung (mit Ausnahme der qualifizierten Baubegleitung) gelten die veröffentlichten Regelungen zur Antragstellung, d. h. Anträge können noch bis einschließlich zum 30.11.2010 bei der KfW für die Maßnahmen gestellt werden, bei denen die Schlussrechnung bis zum 31.08.2010 (Rechnungsdatum) gestellt wurde.